Also-
Ich sehe hier keine „große“ Verschwörung.
Ich glaube er hat sich ungeschickt ausgedrückt und sieht die Unterschrift seiner Frau unter der Vereinbarung für sich schon als „Scheidung“ an, weil dann alles geregelt zwischen ihnen ist.
Wenn man sich EINVERNEHMLICH trennen will, dann macht man üblicherweise eine
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Wenn man sich sehr einig ist, dann nimmt in der Regel nur ein Ehepartner einen Anwalt, um Geld zu sparen. In dieser Konstellation (sie ist schwanger) ist es nicht unbedingt ratsam, aber es ist dennoch möglich.
Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten.
Daher hat sein Anwalt eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung erstellt- AM gibt sie daraufhin seiner Frau, sie liest es entweder alleine oder mit einem eigenen Anwalt durch, entscheidet ja ich stimme zu oder nein- sie war offensichtlich nicht einverstanden und verhandelt dann, welche Änderungen vorgenommen werden sollen.
Es geht um Hausrat, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt,....
Man KANN darin alles regeln und es dann vor Gericht protokollieren lassen.
In der Vereinbarung legt man üblicherweise auch den Trennungszeitpunkt fest.
Bei den Beiden natürlich aufgrund der Schwangerschaft dem Gericht gegenüber nicht vertretbar, dass das letztes Jahr im Mai war (aber THEORETISCH kann das Paar gemeinsam einen Tag vereinbaren, der faktisch nicht der richtige Tag ist, wenn sich beide einig sind...) Hier wird der Trennungszeitpunkt vermutlich frühestens Januar/Februar sein... ich denke nicht, dass hier ein Anwalt eine Märchengeschichte mitmachen würde.
In meinem Amtsgerichtsbezirk dauert es von Antragstellung bis Termin bei einer EINVERNEHMLICHEN Scheidung ca. 2 Monate, daher würde ich den Scheidungsantrag so im November/ Dezember stellen, wenn man vom Trennungszeitpunkt jan/feb ausgeht. dann wäre der frühestmögliche Scheidungstermin also Januar/Februar 2020.
Ich finde es wegen des Kindes auch einfacher mit der Scheidung bis nach der Geburt zu warten, dann ist das Kind nämlich ehelich und man muss keine Vaterschaft anerkennen und wegen dem Sorgerecht rumdiskutieren- das haben Ehepartner nämlich gemeinsam!
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, dass die Ehepartner sich vor der Scheidung mit so einer Vereinbarung einigen, das spart viel Zeit und Nerven. Und er hat recht, dass er dafür seine Frau nicht komplett verärgern sollte, damit er mir ihr diese Vereinbarungen noch irgendwie gütlich treffen kann.
Und ob es jetzt ein Papier gibt, dass eine Scheidung bestätigt finde ich persönlich egal, solange die getrennt sind und in getrennten Wohnungen leben.