Therapietermin während Arbeitszeit - Urlaub nehmen?

Iridaceae

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Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe, ich platziere den Thread hier richtig.

Ich habe im Zuge meiner Trennung und einiger vorher schon bestehender und durch die aktuelle Situation forcierten Probleme eine Therapie bei einer Psychotherapeutin begonnen. Allerdings ist sie bei keiner Krankenkasse eingetragen und ich gehe privat hin.

Ich kriege leider nur Termine während meiner Arbeitszeit.

Muss ich mir dafür jetzt Urlaub nehmen oder kann man sich dafür irgendwie krank schreiben lassen? Sie selber hat solche Schriebe wohl nicht. Gibt's für sowas Vorlagen und wie ist das gesetzlich geregelt, weiß das jemand?
 

Bine79

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Hallo Iridaceae,

ich glaube (!) das ist leider "Privatvergnügen". Genau weiß ichs aber nicht.
Ist aber interessant, daran hatte ich noch gar nicht gedacht.
 

Mrs. Steele

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Liebe Iridaceae,

ich denke, das ist sehr abhängig davon, wie der Arbeitgeber solche Regelungen handhabt.
Ich arbeite z. B. in einem großen Unternehmen und da ist es überhaupt kein Problem, private Termine in der Arbeitszeit wahrzunehmen. Entweder, die Stunde, die man dann weg ist, wird einem von der Arbeitszeit einfach abgezogen oder man hat hier auch die Möglichkeit, einfach eine Bestätigung über den Arzt/Therapeutenbesuch mit der Uhrzeit, wann man da war, einzureichen, dann werden einem die Stunden gut geschrieben.

Wenn man in einem kleineren Betrieb arbeitet, kann das natürlich schwierig werden, da würde ich offen damit umgehen (falls das geht) und mit dem Chef eine persönliche Vereinbarung treffen. Einen ganzen Tag Urlaub nehmen ist ja nicht praktikabel, da wäre der Urlaub ja schnell weg...;)

Lg
Mrs. Steele
 

Iridaceae

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Hallo, erstmal Danke für Eure Antworten :)

Für alle, die es interessiert, wie sowas abläuft: Also ich habe es bei meinem Chef angesprochen und er meinte, dass ich mir von dem Therapeuten einen Wisch ausstellen lassen solle, dass ich da war und den Rest kriegen wir geregelt.

Ob das generell so gehandhabt wird, kann ich leider nicht sagen. Aber man muss noch dazu sagen, dass mein Chef gemerkt, dass es mir gerade dreckig geht und weiß, was ich gerade durchmache, und deshalb vielleicht ein wenig freundlicher mit der Situation umgesprungen ist.
 

Grey-Wolf

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Normalerweis muss der Chef bei einer "chronischen Erkrankung" die "Arbeitsunfähigkeit" für die Zeitdauer der Behandlung akzeptieren und es fällt unter die Lohnfortzahlung.

Könnte nur in der Probezeit zu Problemen führen, da in der Zeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

Den "Wisch" braucht der Chef eigentlich nur wegen der Berufsgenossenschaftlichen Versicherung. Falls auf dem Weg etwas passiert und es dann ja eigentlich kein Betriebsunfall ist.
 

Iridaceae

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Danke für den Hinweis Grey-Wolf :)

In der Probezeit bin ich Gott sei Dank nicht mehr :)
 

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