Fluffi
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- Registriert
- 28 Aug. 2011
- Beiträge
- 638
Hallo Ihr. Ich hab nichts gefunden, und bin überall am Lesen.
Es geht um eine Wohnungskündigung. Es heisst
Kündigungsfrist 3 Monate - spätestens am 3. Werktag des 1. Monats soll sie vorliegen.
Also kann man eine Wohnung nur immer zum nächsten 1. kündigen, richtig?
Und kann man auch mit Vermieter so aushandeln, das man z.B. folgendem nachgeht:
Kündigung zum 01.06. - Auszug spätestens 31.08. , richtig?
Kann man dann auch sagen, das der Vermieter sich die letzte Miete (für den Monat August) von der gezahlten Kaution einbehalten darf?
Oder ist sowas nicht rechtens?
Wisst ihr da was zu?
LG Fluffi
Es geht um eine Wohnungskündigung. Es heisst
Kündigungsfrist 3 Monate - spätestens am 3. Werktag des 1. Monats soll sie vorliegen.
Also kann man eine Wohnung nur immer zum nächsten 1. kündigen, richtig?
Und kann man auch mit Vermieter so aushandeln, das man z.B. folgendem nachgeht:
Kündigung zum 01.06. - Auszug spätestens 31.08. , richtig?
Kann man dann auch sagen, das der Vermieter sich die letzte Miete (für den Monat August) von der gezahlten Kaution einbehalten darf?
Oder ist sowas nicht rechtens?
Wisst ihr da was zu?
LG Fluffi