Kündigung d. Wohnung durch Mieter

Fluffi

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Hallo Ihr. Ich hab nichts gefunden, und bin überall am Lesen.

Es geht um eine Wohnungskündigung. Es heisst
Kündigungsfrist 3 Monate - spätestens am 3. Werktag des 1. Monats soll sie vorliegen.

Also kann man eine Wohnung nur immer zum nächsten 1. kündigen, richtig?

Und kann man auch mit Vermieter so aushandeln, das man z.B. folgendem nachgeht:

Kündigung zum 01.06. - Auszug spätestens 31.08. , richtig?
Kann man dann auch sagen, das der Vermieter sich die letzte Miete (für den Monat August) von der gezahlten Kaution einbehalten darf?
Oder ist sowas nicht rechtens?
Wisst ihr da was zu?

LG Fluffi
 

LaraX

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Das Kündigungsschreiben muss Deinem Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats (in Deinem Beispiel der 4. Juni) nachweislich zugestellt werden.

In Deinem Beispiel kündigst Du in diesem Schreiben zum 31.08. - prinzipiell wird eine Wohnung immer zum letzten eines Monats gekündigt.

Schau mal unter:

http://www.mieterverein-hamburg.de/kuendigungskalender.html

z.T. ist Mietrecht meines Wissens auf Länderebene, wirf in jedem Fall einen Blick in Deinen Mietvertrag.

Miete musst Du in jedem Fall bis zum Ende der Mietzeit bezahlen und kannst sie nicht mit der Kaution aufrechnen - rein rechtlich gesehen, wenn Du Dich mit Deinem Vermieter anderweitig einigst, ist auch das o.k. Solche Vereinbarung aber sicherheitshalber immer schriftlich festhalten.

Genauso wie ein Übergabeprotokoll beim Auszug gemacht werden muss - hilft bei eventuellen Uneinigkeiten im Anschluss enorm.

Hoffe, das hilft Dir weiter...

Sonnige Grüsse und ein schönes Wochenende...
 

Fluffi

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Danke LaraX.
Also welches Datum muss ich im Schreiben reinsetzen? Abgegeben (einschreiben mit rückschein) wird sie so, das die schon zum 30.05 dem Vermieter überreicht werden soll.
Muss ich dann schreiben, hiermit kündige ich zum 31.08.?
Ist das richtig?

Und kann er auch die annahme verweigern, wenn er den namen schon liest, von wem es kommt?
 

LaraX

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Sehr geehrter Herr X,

hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung Musterstr. 123, 12345 Musterstadt, 0. Stock/Wohnungsnummer 123 fristgemäss zum 31.08.2012.

MfG

Du kannst auch einen Terminvorschlag für eine Vorbesichtigung mit ins Schreiben bringen, je nachdem.

Wenn Ihr ein einigermassen gutes Verhältnis hattet, kannst Du noch einen "netten" Satz schreiben, das kommt immer gut à la "Ich bedanke mich für die gute Nachbarschaft und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft."

Bis zum 4. Juni muss die Zustellung erfolgen - wenn er die Annahme verweigert, hast Du keinen Zustellbeweis. Du kannst auch mit Zeugen den Brief persönlich in seinen Briefkasten werfen (Vermerk auf dem Umschlag: Einwurf persönlich Datum/Uhrzeit), er gilt dann als zugestellt.
 

toller Freund

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27 Apr. 2012
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auf jeden Fall selbst vorbeibringen oder mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen und Datum/Uhrzeit notieren.
Einschreiben kannst du als Beweis vergessen!

wenn du zum 01.08. kündigen willst dann musst du die Kündigung bis zum 04.06. bei ihm abgegeben haben.
 

Fluffi

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28 Aug. 2011
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Vielen Dank LaraX.
So werd ich es machen. Lieber alles genau reinschreiben. Und mit der Frist zum 31.08. stimmt auch als Angabe.
Bin ein grosses Stück weiter.


Hallo toller Freund. Inwiefern ist ein Einschreiben mit Rückschein auf einmal kein Beweis? Auf den schriftlichen Weg ist das doch sicher, sonst müsste man ja alles in Zukunft mit Zeugen persönlich irgendwo abgeben. Das kann ich mir so nicht vorstellen. Und deine Angabe ist leider nicht ganz korrekt. Ich hab ne 3.Monats Kündigungsfrist. Und vom Juni bis Ande August geht die dann. Ich dürfte praktisch erst zum 01.09. raus.
 

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