Wie läuft eine Scheidung ab?

Kleene2

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Hallo zusammen,

ich habe bisher in der Plauderecke noch keinen Beitrag zum Thema Scheidung gefunden, vielleicht ist es ja für einige von euch interessant oder einige von euch können auch Infos hierüber geben...

Ich weiß nicht, ob solch ein Thema in der Plauderecke stehen darf. Wenn nicht, können die Admins es bitte verschieben, löschen, zensieren, mich informieren oder was auch immer. :smile:

Im Internet habe ich ganz verschiedene Vorgehensweisen gelesen und würde daher gerne wissen, ob es mehrere Varianten gibt bzw. welche stimmt.

Mein AM bzw. Freund hat Ende letzten Jahres bei seinem Anwalt die Scheidung eingereicht. Weiter kann ich leider nicht mit ihm darüber sprechen, er wird sofort mega unruhig und zittrig, weil er Angst hat vor dem, was da von mit EF kommt. :nanu:
Er hat die Info, dass sich beide die Kosten teilen. Ein Freund von mir lässt sich bald scheiden und hat die Info, dass derjenige zahlen muss, der sie einreicht.
Ich weiß nur, dass AM genug Geld für die Scheidung eingeplant hat, wie er sagt.

Außerdem kann man "einreichen" wohl erst mit dem Ehepartner gemeinsam beim Familiengericht, oder? Kinder haben sie nicht.

Bekommt nun EF zunächst Post von AMs Anwalt und fällt dann aus allen Wolken? EF ist nämlich gegen eine Scheidung und weiß von AM persönlich noch nicht, dass er beim Anwalt war. Die Unterlagen für seinen Anwalt hat er heimlich aus ihrem Haus geholt, als er dort offiziell Sachen abgeholt und ausgemistet hat. :blush:

Wann ungefähr bekommt sie Post von seinem Anwalt? Müsste sie das nicht schon längst bekommen haben?

Wie lange zieht sich das nun? Muss EF dann mit seinem bzw. einem eigenen Anwalt auch noch Unterlagen beisteuern bzw. sich mit AM zusammen setzen bzgl. Versorgungsausgleich und erst dann die Scheidung korrekt einreichen?
Das Trennungsjahr ist ja schon längst rum...

Ich bin bei der ganzen Sache sicher genauso nervös wie AM. Und auch sehr misstrauisch. Denn er sprach von "Scheidung eingereicht" und soweit ich das nun aus dem Internet verstanden habe, geht das nur gemeinsam...:headshake:
Läuft das alles deutschlandweit gleich? Oder liegt es am Familiengericht der jeweiligen Stadt bzw. des Bundeslandes?
Was wäre denn der Worst Case? Dass EF so dagegen ist, dass ein Richter sie nicht scheiden wird?

Kann mich jemand aufklären? Das wäre sehr lieb!! :smile:
 
G

Gwendolina

Gelöschter User
Sein Anwalt schickt den Scheidungsantrag zum Gericht, das Gericht schickt eine Kostenrechnung und wenn die von AM bezahlt ist, geht der Antrag vom Gericht an EF. Am Ende werden die Gerichtskosten geteilt, d. H. Er hat einen Anspruch auf die Hälfte gegen EF. Vom Gericht bekommt er den Betrag nicht zurück. Seinen Anwalt zahlt jeder selbst. Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein, der andere nicht, wenn er nur zustimmt und selbst keine Anträge stellen will. Das Verfahren ist an jedem Gericht gleich. Wenn EF zustimmt, reicht ein Trennungsjahr. Wenn nicht, braucht es drei, oder dein AM muss beweisen, dass die Ehe zerrüttet ist. Unterlagen zum Versorgungsausgleich bekommt jede Partei vom Gericht und muss sie selbst ausfüllen. Die Unterlagen gehen vom Gericht an die Rentenversicherung, die den Ausgleich berechnet. Je nachdem, wie schnell man mit Ausfüllen ist und wie schnell die Rentenversicherung, kann man eine einvernehmliche Scheidung in neun Monaten schaffen. Wenn einer nicht will und nicht mitwirkt, kann es sich hinziehen.
 

Mod May

Moderator
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Exakt so ist es.
Ein Anwalt reicht prinzipiell, die Kosten hierfür muss derjenige tragen, der ihn beauftragt. Da es in Deutschland nicht möglich ist, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen, kann man sich (privat) mit dem Expartner einigen, dass der die Kosten mitträgt. (Falls es nur einen Anwalt gibt - der vertritt allerdings immer nur die beauftragende Partei und nicht das Paar). So haben wir das damals gemacht. Funktioniert nur bei sehr fairer und harmonischer Trennung, soweit das möglich ist.
Wir hatten eine unkomplizierte Scheidung, es hat mit Bürokratie und Bearbeitungszeit ziemlich genau ein Jahr gedauert.
 

Kleene2

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Wow, vielen Dank für die Aussagen!!
Dann steht im Internet ja doch auch ne Menge Mist... Wobei AMs Anwalt auch meinte, dass es in 6 Monaten zu schaffen sei...?

Das erklärt aber nun, warum EF von der Scheidung immer noch nix weiß, das Gericht wird da wohl nicht so schnell arbeiten. D.h., AM sitzt auf Kohlen. Bekommt er Bescheid darüber, dass EF dann Bescheid vom Gericht hat? Oder kann es passieren, dass sie ihn auf einmal stinksauer anruft und er nicht vorgewarnt ist?

Was genau zählt als Trennungsjahr? Diesen Sommer sind es eh 3 Jahre, die sie getrennt wohnen. Allerdings war er da noch bei EF gemeldet. Muss die Adresse zwangsläufig umgemeldet gewesen sein oder zählen "Zeugenaussagen" und Beweise, dass sie schon lange getrennt wohnen?

Bzgl. Versorgungsausgleich hat sich AM vor langer Zeit schon mal beraten lassen. Es sieht wohl so aus, dass er ihr nichts zahlen muss. AM sprach immer von "Streitwert", der die Kosten bestimmt. Da will er sich auf jeden Fall noch mit EF einig werden, dass vorher alles genau aufgeschlüsselt wird (wer behält den Wohnwagen usw), damit das bei Null rauskommt...
Wisst ihr darüber noch was?

Danke nochmal!!:smile:
 
G

Gwendolina

Gelöschter User
Das Gericht warnt nicht vor, wenn es die Post an EF schickt.

Sechs Monate sind optimistisch und nur zu schaffen, wenn die Akte bei Gericht schnell bearbeitet wird und auch die Parteien alles schnell erledigen. Mein Rekord liegt bei drei Monaten, da war per Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Also beruflicher Rekord, nicht privat.

Wenn es im Sommer drei Jahre Trennung sind, reicht das. Es zählt die Zeit bis zur Verhandlung vor dem Gericht und nicht bis zum Antrag.

Der Streitwert bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn man sich über Hausrat etc.ohne Gericht einigt, dafür also keine Anträge stellt, zählt das nicht mit rein. Es bleibt dann das dreifache Nettoeinkommen beider Parteien und der Versorgungsausgleich, die den Streitwert bilden. Das Gesetz sieht einen Mindestbeitrag vor, wenn keine Ausgleichpflicht besteht. Sein Anwalt wird ihm das ausgerechnet haben, denn auch die anwaltliche Vorschussrechnung hängt davon ab. :smile:
 
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Mailin

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Hallo Kleene,
ich kann dir an meinem Beispiel noch was zur Dauer sagen:
Ich hab im März 2017 die Scheidung eingereicht. Der Termin war im Januar 18. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs dauert meistens. Bei meinem jetzigen Partner war das Zeitfenster ähnlich, also ca. 10 Monate.
Haben nicht beide Parteien einen Anwalt ist die Scheidung erst sechs Wochen nach dem Termin rechtskräftig.
Zur Dauer des Trennungsjahres wird der Antragsgegner bei drr Verhandlung befragt km sicher zu gehen, dass der Antragsteller die Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat.
Der Zeitpunkt des Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung dürfte hier Grundlage sein.
 
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Kleene2

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Echt lieb von euch, dass ihr mich so informiert, danke! :herz:

AM und EF waren sich zumindest mal einig, dass sie den Streitwert bei Null halten und von daher die Kosten senken und alles schnell über die Bühne bringen. Aber da war das Wort Scheidung nur theoretisch im Raum. Da EF aber letztens ablehnte, sich scheiden zu lassen, als AM nachfragte, befürchte ich, dass es nicht reibungslos läuft.

Das angepeilte halbe Jahr war sicher zu optimistisch von AM oder seinem Anwalt. Ziel war wohl, noch vor dem Hochzeitstag geschieden zu sein. :nanu:

EF hat meines Wissens nach keinen Anwalt, aber ihr bester Freund ist einer, dort wird sie sich eh schon informiert haben.

Das mit dem Versorgungsausgleich hab ich so verstanden, dass AM das vorab schonmal mit dem Anwalt geklärt hatte, und der ihm sagen konnte, dass er EF nix zahlen muss. Von einem Mindestbeitrag wusste AM (zumindest zu diesem Zeitpunkt damals) noch nichts.

Von einer Vorschussrechnung hat er mir auch nichts gesagt. Sondern nur, dass er meint, die Rechnungen dann zahlen zu können.

Einen Ehevertrag haben sie nicht, aber sie hatten schon immer Gütertrennung und EF war selbständig.

Wie gesagt, ich habe das Gefühl, dass er das alles gar nicht mit mir besprechen will, er verdrängt das Thema total. Ist ja auch sein gutes Recht, es geht mich ja nichts an, ist EF gegenüber dann auch fairer.

Aber von daher musste ich euch bemühen, denn ich will ja schon gerne wissen, auf was ich mich einstellen muss: Monatelange üble Laune, Sparsamkeit, Treffen mit EF, Aggressionen wegen EFs Boykott seiner Pläne usw.
Wenn EF mitzieht, könnte es ja echt eine "schnelle" und preiswerte Scheidung sein in deren Fall...()

Jetzt weiß ich zumindest, was mich erwarten kann, das beruhigt schonmal. :smile:

Lieben Dank nochmal!
 
G

Gwendolina

Gelöschter User
Einen Streitwert von null gibt es nicht. Das Gesetz sieht Mindestbetraege vor. Für die Scheidung sind das 2000 EUR oder das dreifache Nettoeinkommen beider Parteien, wenn das höher ist. Auch für den Versorgungsausgleich gibt es ein Streitwertminimum. Die Streitwerte, oder richtig Verfahrenswerte, werden addiert und dann kann man die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnen. Eine Vorschussrechnung ist fakultativ, man kann den Mandanten auch zum Schluss mit einer Gesamtrechnung erfreuen.
 
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Kleene2

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Ok, dann hab ich (oder AM) das mit dem Streitwert falsch ausgedrückt. Er meinte, dass er vorher mit EF alles aufteilen und errechnen will, so dass da zumindest alles erledigt ist und das nicht mehr in die Rechnung mit hinein fällt.
Ob er nun wirklich weiß, dass es trotzdem Kosten gibt, weiß ich nicht... :::

Dann denke ich, dass er zum Schluss die komplette saftige Rechnung bekommt. :lach:

Dankeschön!! :smile:
 

Tamura

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Zum Streitwert und Anwaltsvertretung wurde schon alles gesagt. Alles was außergerichtlich geregelt werden soll, muss notariell beglaubigt werden (etwa Verzicht auf Versorgungsausgleich).

Dass dein AM seine EF mit einem Gerichtsbescheid überraschen möchte wird einer einvernehmlichen Trennung eher hinderlich sein. Angst und zittrige Beine klingt auch nicht gerade nach einer starken Verhandlungsposition. Aber du sagtest ja auch nicht, dass sie 50/50 teilen wollen :lach:.

Wie läuft so eine Scheidung im Großen und Ganzen ab?
  • Einer der Ehepartner muss über einen Anwalt Scheidungsklage einreichen und wird damit zum Kläger
  • Der Anwalt ist verpflichtet auf ein offizielles Trennungsjahr hinzuweisen
  • Das Trennungsjahr beginnt/hat begonnen sobald beide Eheleute von "Bett und Tisch getrennt" leben
  • Sofern der Beklagte noch nichts von seinem Glück weiß, wird ihm die Klage vom zuständigen Amtsgericht zugestellt
  • Der Beklagte hat das Recht sich einen eigenen Anwalt zu nehmen oder das Verfahren ohne Anwalt zu akzeptieren
  • Dauerte die Ehe länger als 1 Jahr, wird der Versorgungsausgleich ermittelt. Diese Prozedur ist in der Regel die zeitaufwändigste und nervigste
  • Alles was vor Gericht geklärt werden muss, fließt in den Streitwert mit ein
  • Anwalts- und Gerichtskosten werden anteilig vom Streitwert bezahlt
  • Anwaltskosten trägt jeder selbst, außer der Beklagte ist nett und kooperativ und beteiligt sich am klagenden Anwalt ohne selbst Rechtsvertretung zu haben. Dazu sollte er aber auch nicht das Gefühl haben über den Tisch gezogen zu werden
  • Gerichtskosten muss der Kläger in Vorkasse gehen, bekommt am Ende des Verfahrens die Hälfte erstattet (sobald der Beklagte an das Gericht überwiesen hat)
  • Am Ende steht der Scheidungstermin vor einem Amtsrichter, bei dem beide Parteien anwesend sein müssen, es wird noch einmal die Klage verlesen und beide Parteien müssen bestätigen, dass die Ehe nicht mehr zu kitten ist
  • Dann gibt es den rechtsgültigen Scheidungsbeschluss.
 
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Kleene2

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Oh wow, das ist echt lieb, dass ich hier so viele und hilfreiche Infos bekomme! Vielen Dank! :thumbsup:

Und jede Antwort wirft bei mir irgendwie wieder weitere Fragen auf. :schuettel:
Aber ich weiß halt insgesamt zu wenig über den Fall. Habe das Gefühl, dass AM vielleicht doch schon gut informiert ist, aber mir das alles nicht sagen möchte.
Ich werde ihm auch aufgrund eurer Tipps keine Ratschläge geben, sondern das Thema echt nicht mehr ansprechen.
Außer er sagt so gar nichts mehr darüber und ich bin der Meinung, dass EF aber doch nun schon Post haben müsste und er mit ihr was vereinbart hat. Dann frage ich mal bei ihm nach.
Aber der Zeitrahmen liegt ja an der Schnelligkeit des Gerichts... Gibt es da Erfahrungswerte, wie schnell Anwalt und Gericht arbeiten? Können das mehrere Monate werden, bis EF Post bekommt?

Alles was außergerichtlich geregelt werden soll, muss notariell beglaubigt werden (etwa Verzicht auf Versorgungsausgleich).
Auch das weiß AM scheinbar nicht. Er sagte immer ganz erleichtert, dass er das mit EF so regeln wird, damit sie beide was davon haben und keine Kosten dadurch verursacht werden.

Dass dein AM seine EF mit einem Gerichtsbescheid überraschen möchte wird einer einvernehmlichen Trennung eher hinderlich sein.
Ja, das verstehe ich auch nicht. Oder er hat es ihr gesagt und will es nur mir nicht sagen, weil sie doof reagiert hat...

Angst und zittrige Beine klingt auch nicht gerade nach einer starken Verhandlungsposition. Aber du sagtest ja auch nicht, dass sie 50/50 teilen wollen
Tja, er sieht sich da total im Recht. Lässt sich von ihr sogar lebenslänglich monatlich Geld geben, das EF mit der Photovoltaik-Anlage verdient, die auf dem Dach ihres eigenen Hauses ist!! Da hat sie echt eingewilligt, aber schon vor längerer Zeit!

Das Trennungsjahr beginnt/hat begonnen sobald beide Eheleute von "Bett und Tisch getrennt" leben
Ok, das hat er längst hinter sich gebracht. :smile:

Dauerte die Ehe länger als 1 Jahr, wird der Versorgungsausgleich ermittelt. Diese Prozedur ist in der Regel die zeitaufwändigste und nervigste
Und das hat er ja angeblich schon vor Monaten mit einem Anwalt gemacht und herausgefunden, dass er ihr nichts zahlen muss... Aber ich denke, das war nur eine lapidare Aussage nach einer kurzen Beratung.

Alles was vor Gericht geklärt werden muss, fließt in den Streitwert mit ein
Und genau das alles will er ja schon vorher geklärt haben und meint, das sei nicht viel. Ich denke, sobald EF sich quer stellt, kann das ne ganze Menge werden, was man klären muss, oder???

beide Parteien müssen bestätigen, dass die Ehe nicht mehr zu kitten ist
Äh...blöde Frage, aber was wäre denn, wenn EF der Meinung ist, dass man es kitten kann, auch wenn sie derzeit einen neuen Partner hat?? :oh:
Dann gibt es keinen Scheidungsbeschluss? Oder dann wird es vertagt? Oder dann geht direkt in dem Moment eine Diskussion vor dem Amtsrichter los??

Wie gesagt, ich stelle mich grade auf das unkomfortabelste ein, da es mir irgendwie auch nicht gefällt, dass EF (angeblich) noch nichts weiß.
Sie wollte ja vor Weihnachten (nachdem er die Scheidung eingereicht hatte) unbedingt noch so gerne abends mit ihm essen gehen. Oder er mit ihr und hat es nur mir anders herum verkauft, keine Ahnung.
Aber macht man das? Scheidung einreichen, schön lächelnd mit dem Noch-Ehepartner essen gehen und dann abwarten, bis der Post bekommt?? :shakehead:
Das kann doch eigentlich nur zu einer Schlammschlacht führen, oder? Ich jedenfalls würde mir verar*t vorkommen an ihrer Stelle...
 
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Tamura

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Was zwischen deinem AM und seiner Noch-EF in der Scheidung verhandelt wird, darüber möchte ich nicht spekulieren. Ich frage mich ernsthaft, ob du deine Nase da auch nicht zu weit in Angelegenheiten stecken willst, die dich nichts angehen. Warum so neugierig und warum so misstrauisch? Lass ihn das regeln, ist seine Angelegenheit.

Mir würdest du mit so einem Verhalten tierisch auf den Sack gehen, nichts für ungut.
 

Mailin

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Äh...blöde Frage, aber was wäre denn, wenn EF der Meinung ist, dass man es kitten kann, auch wenn sie derzeit einen neuen Partner hat?? :oh:
Dann gibt es keinen Scheidungsbeschluss? Oder dann wird es vertagt? Oder dann geht direkt in dem Moment eine Diskussion vor dem Amtsrichter los??

.

Soweit ich weiß, gibt es dafür das Trennungsjahr. Wenn es keinen Versöhnungsversuch dazwischen gegeben hat (also einer der beiden wieder beim anderen eigezogen ist, z.B.), reicht das als Beweis, dass die Ehe zerrüttet ist, dann kann die Scheidung ggf. gegen den Willen des Antragsgegners durchgeführt werden.
Deshalb wurde mein Ex auch von der Richterin zum Datum seines Auszuges befragt. Ich als Antragstellerin musste nicht noch einmal bestätigen, dass ich geschieden werden will. denn ich hatte ja den Antrag gestellt.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass jeman als Antragsgegner plötzlich vor Gericht mit Gründen dagegen ankommt (was du dir vorstellst, erinner mich stark an gewisse TV Formate :zwinkern:)- Sollte es irgendwelche Ansprüche geben, wird die EF sich sicherlich anwaltlich beraten lassen und dies über den Anwalt vorab kundtun.

Eine scheidung ist eine sehr unspektakuläre Sache. Es werden die Personalien aufgenommen, gefragt, ob alles so stimmt und dann wird das Ureteil verlesen, etwa mit dem Wortlaut: die von den Parteien am Datum xy vor dem Standesamt in Ort xy geschlossene Ehe wird hiermit geschieden. Die Kosten trägt der Antragsteller oder die Kosten wrden gegeneinander aufgewogen.

Das wars dann.

Dein AM wird das alles wissen, wenn er einen Anwalt hat.

Ich habe mit meinem Ex übrigens vorab beim Notar eine Scheidungsfolgevereibarung abgeschlossen, darin hatten wir den gemeinsamen Besitz vorab aufgeteilt .
 
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Gwendolina

Gelöschter User
Nach nur einem Jahr Trennung muss der andere zustimmen, sonst muss die Zerrüttung bewiesen werden oder drei Jahre Trennung vergehen. Bei einem Jahr wird die Zerrüttung unterstellt, wenn der andere zustimmt.
 

Kleene2

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Was zwischen deinem AM und seiner Noch-EF in der Scheidung verhandelt wird, darüber möchte ich nicht spekulieren. Ich frage mich ernsthaft, ob du deine Nase da auch nicht zu weit in Angelegenheiten stecken willst, die dich nichts angehen. Warum so neugierig und warum so misstrauisch? Lass ihn das regeln, ist seine Angelegenheit.

Mir würdest du mit so einem Verhalten tierisch auf den Sack gehen, nichts für ungut.

Verstehe ich jetzt nicht. Ich würde dir auf den Sack gehen, wenn ich in einem Forum Fragen stelle???
Ich weiß grad nicht, welches Verhalten du meinst. Dass ich mich (und hier im Forum) mit möglichen Ergebnissen auseinander setze?

Wenn du meinen Text richtig gelesen hast, dann hast du sicher verstanden, dass ich ihn zu diesem Thema nicht befrage. Weil ich merke, wie zittrig er schon wird, wenn er Kleinigkeiten davon erzählt. Weil er Horror davor hat.
Auch wenn ich mich bei ihm für jedes Treffen mit Freundinnen und Freunden genau erklären muss, möchte ich es umgekehrt nicht genauso machen.

Und natürlich geht mich das Thema Scheidung was an. Denn ich muss diese Stimmungen „aushalten“, die er dann haben wird. EF hat ihn schon öfter dazu gebracht, dass er nachts stundenlang durch die Gegend geirrt ist, mega aggressiv zu allen Leuten im Umfeld war usw.
Von daher finde ich es absolut legitim, mich auf Möglichkeiten einzustellen. Und das gelingt mir grade recht gut mit euren Antworten hier...:smile:
Und es ist halt sein Horror, dass sie ihn finanziell doch abzocken will bzw sich quer stellt. Und das hat er mir mitgeteilt.
 
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Mod May

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Und natürlich geht mich das Thema Scheidung was an. Denn ich muss diese Stimmungen „aushalten“,
Mein Exmann hat auf meine Feststellung, dass seine neue Partnerin jetzt nach der Scheidung ja auch erleichtert sein müsse, geantwortet: „weißt du, die weiß das gar nicht. Das ist eine Sache zwischen Dir und mir, das geht sie nichts an.“ :smile:
Er hat sie inzwischen geheiratet und eine Familie mit ihr gegründet - mit mangelnder Wertschätzung ihr gegenüber hat das nichts zu tun.
Wenn er nicht drüber reden will, dann bohre nicht nach, Kleene, das wäre auch mein Ratschlag. Ich habe das mit meinem neuen Freund damals auch so gehalten und für meinen Teil als Beteiligte auch nicht gewollt, dass die Neue meines Exmanns indirekt in meinen Finanzen schnüffelt.
Auch wenn ich deine Sorgen verstehen kann - er muss das alleine regeln und das kriegt er auch hin. Du kannst es sowieso nicht beeinflussen. Hilf ihm lieber, indem du dich über andere unbelastete Themen unterhältst und ihn ablenkst. :smile:
 

Mod May

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Versuche, Dir auch nicht zu sehr den Kopf darüber zu zerbrechen - wie gesagt, EFs Reaktion, ihr Verhalten ist völlig deinem Einfluss entzogen. Es wird schon über die Bühne gehen früher oder später, das ist das wichtigste.
 
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Admina Felis

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„weißt du, die weiß das gar nicht. Das ist eine Sache zwischen Dir und mir, das geht sie nichts an.“ :smile:
Er hat sie inzwischen geheiratet und eine Familie mit ihr gegründet - mit mangelnder Wertschätzung ihr gegenüber hat das nichts zu tun.


ich würde sogar sagen, das ist Wertschätzung ihr gegenüber. und dir gegenüber May, also der ehemaligen EF gegenüber. Er hat vollkommen Recht :smile:
 

Mod May

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Ja, so habe ich das auch gesehen und selber auch so gehalten. :smile:
 

Kleene2

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Prima, dann sehen wir das ja alle genauso. :)
Genau deswegen schreibe ich ja hier, damit ich ihm die Fragen nicht stelle.

Das einzige, worum ich ihn gebeten habe war, dass er mir bei übler Stimmung sagt, ob/dass es mit EF zu tun hat. Denn das hatte er schon mal für sich behalten, mich total angezickt und ich hatte es auf mich bezogen.
Hat er verstanden und Besserung gelobt, würde er umgekehrt ja genauso wollen. Es fällt mir auch viel leichter, ihn in Ruhe zu lassen oder mich anpampen zu lassen, wenn ich weiß, was grade los ist. :lach:

Bzgl Kopf machen habt ihr Recht, das muss ich noch irgendwie abstellen. Aber da bin ich ja grade dabei. Durch die Beantwortung meiner Fragen hier werde ich schon wesentlich „unaufgewühlter“. :smile:
 

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