Frage zum Thema Kündigung

sami_dupl_name_0

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Hallo ihr Lieben,

ich hätte mal eine fragen zum thema kündigung. das sind sicher Sachen die man wissen sollte, aber da ich noch nie gekündigt wurde, ist das noch neuland für mich :)

also ich habe heute meine kündigung erhalten. fristgerecht bis zum 10.4 wird mein arbeitsverhältnis gekündigt, aber ab sofort freigestellt. heißt es, dass ich bis zum 10.4 auch nicht mehr zur arbeit kommen muss? und erhalte ich dann noch das gehalt bis zum 10.4? oder erhalte ich nur das gehalt für die tage, die ich noch zur arbeit gegangen bin bzw gehe?

komme mir gerade ein wenig "dumm" vor, weil ich mich da so überhaupt nicht auskenne. mit meinem chef kann ich da auch nicht mehr reden, weil eig ich kündigen wollte und er ein wenig böse ist. jetzt ist er mir zuvor gekommen.

vielen dank schon mal fürs lesen :)
lg sami
 

anika

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Hallo Sami,

erstmal tut es mir sehr leid, dass du gekündigt worden bist.

Sofern deine Auskunft richtig ist und in der Kündigung steht, dass du ab sofort freigestellt bist, dann brauchst du nicht mehr zur Arbeit kommen, bekommst dein Gehalt aber weiter.

Zur Sicherheit rate ich dir aber, das nochmal prüfen zu lassen!

Kopf hoch, der Arbeitsmarkt ist derzeit Arbeitnehmerfreundlich! Du findest bestimmt bald was Neues.

LG anika
 

herzchen_dupl_name_0

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hallo,

naja, ganz so einfach ist das nicht..................

1. erfolgte die kündigung während der probezeit?
2. wie lange dauert das a-verhältnis schon an?
3. ist der vertrag tarifgebunden?
4. welche kündigungsfristen stehen im vertrag? 10.4. erscheint MIR merkwürdig
5. wie ist der kündigungsgrund? während der probezeit ist er nicht erforderlich, aber danach schon.

dies gilt es zu klären, bevor eine aussage dazu getroffen werden kann.eine freistellung bedeutet allerdings IMMER, dass die bezüge fortgezahlt werden, doch das muss explizit in der kündigung stehen.

alle diese informationen kannst du auch prima im internet nachlesen. ich habe allerdings beruflich damit mit zu tun.

p.s. etwas erstaunt bin ich allerdings doch über DIES thema in einem beziehungskummer-forum..........
 

sami_dupl_name_0

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hallo,

vielen vielen dank für eure antworten. ja ich weiß, es ist seltsam, dass ich es hier frage, aber hier war ich shcon angemeldet und hab einfach mal fragen wollen, weil man hier alle etwas freundlicher sind als in anderen foren :)

habe im internet auch einiges dazu gefunden - wollte nur nochmal sicher gehen, weil ich mich mit dem thema gar nicht auskenne.

also

1. ja ich bin bzw war noch in der probezeit
2. ich war erst seit 4 wochen in der firma
3. es wurde ein festes gehalt verhandelt und steht auch im vertrag so
4. kündigungsfrist waren 4 wochen
5. ich wurde gekündigt weil meine kollegin meinem chef verraten hat, dass ich bei einem vorstellungsgespräch in einer anderen firma war

in der kündigung steht, dass meine urlaubstage in die freistellung mit einfließen und ich bis zum 10.4 telefonisch zur verfügung stehen muss.

im vertrag steht auch das mit der freistellung und ich glaube auch dass ich bis zum vertragsende gehalt erhalte, aber es ist alles etwas kompliziert ausgedrückt.

ich glaube, ich habe auch iwo gelesen, dass der arbeitgeber gehalt abziehen kann, wenn man selber an der kündigung "schuld" war.
gut ich habe jetzt nichts schlimmes angestellt. habe nur mit meinem chef mal darüber geredet, dass ich mich nicht wohl fühle, weil meine kollegin ein problem mit meinem alter hatte und das auch gezeigt hat.

wie ist es denn mit der sozialversicherung? wird diese auch weiter gezahlt? im internet stand, dass die sozialversicherung mit der freistellung verfällt.

ich hätte auch schon einen neuen job, aber den darf ich erst ab dem 10.4 antreten oder? unterschrieben habe ich noch nichts, aber ich habe ein wenig angst, dass ich am ende des monats doch kein gehalt kriege von meinem noch-arbeitgeber
 

herzchen_dupl_name_0

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wenn du 4 woche kündigungsfrist hast (während der probezeit viel!), dann haben die alles richtig gemacht - sogar über gebühr.

das gehalt bekommst du bis 10.4., und da du SV-pflichtig sein wirst, wird die sozialversicherung selbstverständlich weiter gezahlt werden MÜSSEN vom AG. sonst macht er sich strafbar.

die urlaubstage (das sind maximal 3 tage - bei 30 tagen jahresanspruch)können verrechnet werden, das ist richtig so.

NATÜRLICH darfst du erst nach dem 10.4. einen neuen job anfangen - das ist doch sonnenklar! sag - ist das dein 1. job?
 

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