Mod BrianBrian
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§ 7 SGB II lässt solche Vermutungen ausdrücklich zu. Die stellen dann darauf ab, dass sie länger als ein Jahr zusammen leben und "füreinander einstehe" wie bei der KFZ-Versicherung. Man könnte denen den Untermietvertrag als Beleg anbieten und mal schauen, ob die ihre Vermutung zurücknehmen. Ansonsten: Rechtsanwalt.
Man, ey, dass Du Dich jetzt auch noch mit so einem Scheiss beschäftigen musst :/
Ich glaube, wenn ihr diesen ganzen Kram endlich mal hinter euch habt, wird das für sich besser werden und für ihn wird dann eine "Endgültigkeit" bewusst. Kann nur gut für dich sein.
Man, ey, dass Du Dich jetzt auch noch mit so einem Scheiss beschäftigen musst :/
Ich glaube, wenn ihr diesen ganzen Kram endlich mal hinter euch habt, wird das für sich besser werden und für ihn wird dann eine "Endgültigkeit" bewusst. Kann nur gut für dich sein.