Marlin
Aktives Mitglied
- Registriert
- 11 März 2013
- Beiträge
- 1.737
Hallo Bozi,
ich habe jetzt mal auf die Schnelle Deinen Strang überflogen.
Was den emotionalen Teil angeht, bist Du ja bereits in besten Händen (sowohl hier im Forum als auch ausserhalb), weswegen ich da jetzt nicht drauf eingehe.
Was aber die rechtliche Seite anbelangt, kann ich Dir nur dringend raten, Dir einen Anwalt zu nehmen, da Du offensichtlich keinerlei Erfahrung in solchen Dingen hast.
Das was Du schreibst ist ziemlich Kraut und Rüben.
Eine Anzeige wg. Nachstellung (Umgangssprachlich "Stalking" ) fällt in den Bereich Strafrecht. Der von Deinem Ex gestellte Gewaltsschutzantrag hingegen unter Zivilrecht.
Letzterer wurde in Form eines Antrages auf Einstweilige Verfügung (also im einstweiligen Rechtsschutz) beantragt und wird in aller Regel (sofern die Begründung nicht offensichtlich unplausibel ist) dann auch so erlassen. Die Kosten werden dann in jedem Falle Dir auferlegt. Dir bleibt dann nur noch, im Anschluß an die Verfügung ins Hauptsacheverfahren zu gehen.
Eher selten ordnen Gerichte auch im Einstweiligen Rechtsschutz eine Anhörung an.
Aber egal, welche Variante - so ahnungslos wie Du bist, wirst Du da ohne Anwalt böse untergehen - und dann hast Du ein Kontaktverbot und die Kosten am Hals.
Die Anzeige wg. Stalking ist davon völlig unabhängig. Hier entscheidet die Staatsanwaltschaft (in Berlin die Amtsanwaltschaft), ob das Verfahren eingestellt wird, mittels Strafbefehl auf dem kurzen Dienstweg abgehandelt wird oder Anklage erhoben wird. Auch hier bist Du ohne fundierte rechtliche Kenntnisse und ohne Anwalt ziemlich aufgeschmissen.
Wenn Du keine Kohle für einen Anwalt hast, suche Dir einen, der auf Basis von PKH (Prozesskostenhilfe) arbeitet und stelle einen entsprechenden Antrag. Wenn Du die Kriterien erfüllst (hilfsbedürftig bist, Deine Rechtsposition nicht rechtsmissbräuchlich ist und Aussicht auf Erfolg hat), wirst Du die PKH auch bewilligt und den gewählten Anwalt beigeordnet bekommen.
Dass Den Ex irgendwie bevorzugt wird, weil sein Vater bei der Kripo ist, kannst Du gleich wieder vergessen. Wir leben hier nicht in Italien. Und wenn der wirklich den Rang eines Kriminaloberkommisars hat (Oberkriminalkommisar gibt's nicht), dann schon gar nicht, weil das ein ganz kleines Licht im Polizeidienst ist (der Obermufti eines Bundeslandes hat den Rang eines Direktors bzw. Präsidenten, je nach Land).
Also - keine wilden Verschwörungstheorien spinnen, sondern umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen - sonst kann das ganz ganz böse ausgehen!
Drücke die Daumen!
Marlin
.
Zuletzt modifiziert von Marlin am 28.09.2013 - 19:27:30
ich habe jetzt mal auf die Schnelle Deinen Strang überflogen.
Was den emotionalen Teil angeht, bist Du ja bereits in besten Händen (sowohl hier im Forum als auch ausserhalb), weswegen ich da jetzt nicht drauf eingehe.
Was aber die rechtliche Seite anbelangt, kann ich Dir nur dringend raten, Dir einen Anwalt zu nehmen, da Du offensichtlich keinerlei Erfahrung in solchen Dingen hast.
Das was Du schreibst ist ziemlich Kraut und Rüben.
Eine Anzeige wg. Nachstellung (Umgangssprachlich "Stalking" ) fällt in den Bereich Strafrecht. Der von Deinem Ex gestellte Gewaltsschutzantrag hingegen unter Zivilrecht.
Letzterer wurde in Form eines Antrages auf Einstweilige Verfügung (also im einstweiligen Rechtsschutz) beantragt und wird in aller Regel (sofern die Begründung nicht offensichtlich unplausibel ist) dann auch so erlassen. Die Kosten werden dann in jedem Falle Dir auferlegt. Dir bleibt dann nur noch, im Anschluß an die Verfügung ins Hauptsacheverfahren zu gehen.
Eher selten ordnen Gerichte auch im Einstweiligen Rechtsschutz eine Anhörung an.
Aber egal, welche Variante - so ahnungslos wie Du bist, wirst Du da ohne Anwalt böse untergehen - und dann hast Du ein Kontaktverbot und die Kosten am Hals.
Die Anzeige wg. Stalking ist davon völlig unabhängig. Hier entscheidet die Staatsanwaltschaft (in Berlin die Amtsanwaltschaft), ob das Verfahren eingestellt wird, mittels Strafbefehl auf dem kurzen Dienstweg abgehandelt wird oder Anklage erhoben wird. Auch hier bist Du ohne fundierte rechtliche Kenntnisse und ohne Anwalt ziemlich aufgeschmissen.
Wenn Du keine Kohle für einen Anwalt hast, suche Dir einen, der auf Basis von PKH (Prozesskostenhilfe) arbeitet und stelle einen entsprechenden Antrag. Wenn Du die Kriterien erfüllst (hilfsbedürftig bist, Deine Rechtsposition nicht rechtsmissbräuchlich ist und Aussicht auf Erfolg hat), wirst Du die PKH auch bewilligt und den gewählten Anwalt beigeordnet bekommen.
Dass Den Ex irgendwie bevorzugt wird, weil sein Vater bei der Kripo ist, kannst Du gleich wieder vergessen. Wir leben hier nicht in Italien. Und wenn der wirklich den Rang eines Kriminaloberkommisars hat (Oberkriminalkommisar gibt's nicht), dann schon gar nicht, weil das ein ganz kleines Licht im Polizeidienst ist (der Obermufti eines Bundeslandes hat den Rang eines Direktors bzw. Präsidenten, je nach Land).
Also - keine wilden Verschwörungstheorien spinnen, sondern umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen - sonst kann das ganz ganz böse ausgehen!
Drücke die Daumen!
Marlin
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Zuletzt modifiziert von Marlin am 28.09.2013 - 19:27:30