Kellerkatze
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Ich müsste aber den Rechnungsbetrag erst gerichtlich durchsetzen, um ihm gefährlich werden zu können.
Darum geht es doch gar nicht.
Du sollst ihn schlicht wie jeden anderen Klienten behandeln. Einen Zahlungsplan vorschlagen, der eine Tilgung der Summe in absehbarer Zeit möglich macht. Dass er nicht über einen langen Zeitraum Zinsen zahlen muss, ist ja wohl auch in seinem Interesse.
Deswegen muss ich nehmen, was er anbietet, wenn ich nicht noch mal investieren will.
Musst du nicht. Biete du ihm etwas an - auf einen Kompromiss kann man sich immer noch einigen. Aber du gibst ja komplett das Ruder aus der Hand?
Als gäbe es nur zwei Möglichkeiten: Er macht was er will und du nimmst es hin - oder ihr streitet euch vor Gericht.
Ich war so wütend, dass ich die Nachricht von unterwegs schrieb
Aus so einer Emotion heraus zu agieren, ist nicht klug.
Sehr geehrter Herr X, ich habe zur Kenntnis genommen, dass wir wieder beim "Sie" sind.
Ja - das klingt nach Treffer versenkt.
Aber seine förmliche, Abstand schaffende Haltung ärgert mich sehr.
Das mag ja sein - aber muss er das unbedingt merken?