Ich hatte schon Eltern, die hatten eigene Eltern dabei oder den Dorfpfarrer oder einen Coach. Wenn das im Sinne des Kindeswohl ist, und nichts anderes interessiert die Schule, dann ist das ok.
Also wäre es völlig legitim das er dabei sein darf obwohl es ihn Null angeht?
Es wäre hier schon ein wenig differenzierter zu schauen, was geht/was nicht geht und die Schule(n) sollte(n) ihr Handeln da auch hinterfragen, wenn die Zulassung Dritter zu bestimmten Bereichen 'fremde' Kinder betreffend ZU offen gehandhabt wird.
Ist es ein komplett neuer Partner, ist es insbesondere jemand, der nicht in einem Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt (gilt auch andersrum, ist aber abstrahiert auf Buschis Situation), dann wäre das restriktiver zu handhaben. Das Vertrauensverhältnis Partner/Kinder ist in den Fällen zumeist noch nicht ausgeprägt (genug), die Beziehung auch der Erwachsenen idR (noch) nicht gefestigt; in der Phase halte ich eine intensivere Einbindung zumindest für schwierig, eine Übertragung von Aufgaben die Kinder direkt betreffend je nach Falllage sogar für problematisch.
Der neue Partner darf ggf. mit zum Elternabend der Schule gehen, ja. Was er aber nicht darf: Entscheidungen von einiger Tragweite für die Kinder treffen/mitreffen, wobei das je nach Ausprägung der Beziehung und ihrer, hm, "Frische" auch schon bei Entscheidungen Dinge des täglichen Lebens betreffend unangemessen sein dürfte. Je nach Grad der Verfestigung der Partnerschaft ist dann eine verhältnismäßige Ausweitung uU angemessen.
Gleichwie; Entscheidungen von einiger Tragweite das Kind betreffend obliegen dennoch ausschließlich den Sorgeberechtigten.
Erst dann, wenn der neue Partner Ehegatte wird, ändert sich da in Sachen Mitentscheidungsrecht nochmal was, das aber auch nur dann, wenn der Elternteil, den er geheiratet hat, allein sorgeberechtigt ist und auch dann nur Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffend. So jedenfalls der gesetzlich geregelte Grundtenor (sog. "kleines Sorgerecht", s. § 1687b BGB).
Die Praxis weicht häufig von der Theorie ab, leider. Von dem, was ich beruflich so mitbekomme, kann ich berichten, dass das teilweise von Schule zu Schule anders gehandhabt wird, es außerdem nochmal Unterschiede zwischen Land/Landkreis und Stadt gibt. Einige Schulen lassen für Anträge und Anmeldungen bei gemeinsamer elterliche Sorge sogar die Unterschrift nur eines Elternteils genügen, was aber aus (sorge)rechtlicher Sicht so grundsätzlich nicht geht und auch entsprechend angegriffen werden kann.
Buschi:
bei dir ist das doch alles derzeit auch noch rein spekulativ, also mach dich nicht verrückt.
Mach dich statt dessen bitte lieber rechtzeitig schlau und wappne dich so; das nimmt dir diese wabernde Unsicherheit.
Wende dich dafür am besten sehr zeitnah an eine der oben von mir genannten Beratungsstellen, lass dich über deine Rechte ins Bild setzen und darüber, welche Rechte Dritte möglicherweise haben/nicht haben. Eventuell nimmt dir das unnötige Ängste und Sorgen, die du gar nicht haben müsstest.
Sprich vielleicht danach erst mit der Schule, also dann, wenn du grundinformierter und sicherer in das Gespräch gehen kannst.
Eine gute Nacht allerseits!