Keine Gefühle mehr für mich....verliebt in Kollegen

Legato

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Du bist ja nicht der „heilige Samariter“, daher finde ich die Antwort grundsätzlich ok. Ein „;)“ alleine hätte es aber auch getan statt der drei Lach-Kollegen. Das mit dem „Herr im eigenen Haus“ finde ich gut.

Wenn sie jetzt angepisst ist, musst Du da aber einfach durch. :grins:

Was juckt's einen Alpha wenn die Gnädige angepisst ist?^^
 

Legato

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Irgendwie hat meine Frau ein Problem damit, die Elternvereinbarung zu unterschreiben.
Sie will nicht verstehen, dass wir steuerrechtlich ab Januar bereits getrennt veranlagt werden müssen und sie dann per Definition alleinerziehend ist.

Woran liegt das? Werden ihr die Konsequenzen nun bewusst?

Ich möchte nicht die 2 weil es heißt, dass ich alleiniges Sorgerecht habe
Ich kriege hier noch Kopfschmerzen wegen dem Scheiss

Ich hätte auch lieber die 4 aber das geht nicht

Okay wir reden morgen nochmal da drüber

Ja aber deswegen ja ergänzend die Elternvereinbarung dazu...

Ja genau, weiß ich....Ich möchte das alles nicht....
Ich habe kein Bock mehr. Gute Nacht

Wäre es ein Fehler ihr noch einmal deutlich zu sagen, dass ich nach unserer Trennung nur noch der Vater unserer gemeinsamen Tochter, nicht aber ihr Mann und bester Freund sein werde? Dass sich danach unsere Wege halt trennen?

Während des Whatsapp-Verlaufs schrieb sie mir ich würde mich komisch verhalten....ja halt weniger Beta mehr Alpha.
 
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klangbild

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Hallo Legato,

dass deine Frau damit kämpft, ist verständlich. Für sie ist das alles auch nicht einfach. Aber ja, so ist das nunmal - eine Trennung kommt eben auch mit Konsequenzen.

Wäre es ein Fehler ihr noch einmal deutlich zu sagen, dass ich nach unserer Trennung nur noch der Vater unserer gemeinsamen Tochter, nicht aber ihr Mann und bester Freund sein werde? Dass sich danach unsere Wege halt trennen?
Ich würde das nicht aus einem eigenen Impuls heraus machen. Sollte sie die Sache nochmals auf den Tisch bringen oder sich vor den natürlichen Konsequenzen drücken wollen - dann kannst Du so etwas schon vermitteln. Aus einer Ruhe heraus. ....vielleicht ein bisschen Richtung väterlich, erwachsen.

Während des Whatsapp-Verlaufs schrieb sie mir ich würde mich komisch verhalten...
Worauf Du natürlich nicht reagierst. Hier glaube ich nicht, dass es der Fall war - aber ganz ehrlich, ich machte das erst kürzlich so oder so ähnlich bei meiner Ex - so einen Satz einzuflechten nach nem Orgatreffen im Orgamessaging: "War komisch". Woraufhin sie mir dann eine Art emotionalen Lagebericht ihres Dasein hinschrieb... auf den ich dann nicht eingegangen bin, da es noch mehr Orgadinge zu klären gab. Nun fragt sie sich, ob ich sauer bin. Und ich frage mich, warum habe ich das nicht früher so gemacht? Denn jetzt kommt sie mir mit dem ganzen Zeugs, das noch zu regeln ist, in Eigenverantwortung entgegen... :schuettel:

Solange Du in den Treffen souverän, freundlich und mit offenem Gemüt ihr erscheinst, darf es im Schriftraum auch ruhig hin und wieder etwas kälter zugehen - in angemessener Art und Weise. Wobei dein Part darin ja eher von Passivität geprägt ist.
 
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Mod Clara

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Kurzer Einwurf - Steuerklasse 2 hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

So oder so ... ihr habt gemeinsames Sorgerecht.

Die Steuerklasse 2 ist als Unterstützung für Alleinerziehende gedacht und macht sich positiv beim Gehalt bemerkbar - das ist ganz weit weg vom Dingen, die mit dem sorgerecht zu tun haben.
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Irgendwie hat meine Frau ein Problem damit, die Elternvereinbarung zu unterschreiben.
Hätte ich damals auch ein Problem mit gehabt, ohne das ein Notar drauf geschaut hat. Solche privaten Vereinbarungen sind i.d.R. auch oft anfechtbar, da sie gegen Recht und Sitte verstoßen.
 

Thea Mosby

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Kurzer Einwurf - Steuerklasse 2 hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

So oder so ... ihr habt gemeinsames Sorgerecht.

Danke, das brannte mir auch gerade auf der Seele! Ein Sorgerechtsentzug kann ausschließlich per Gerichtsbeschluss erfolgen!

Was Elternvereinbarungen angeht, stimme ich ebenfalls zu:

Für die meisten Menschen fühlt sich eine schriftliche Vereinbarung anders, verbindlicher an und in der Regel macht man sich zumindest ein paar Gedanken, bevor man seine Unterschrift unter irgendwas setzt. Sollte es aber hart auf hart kommen, kannst du dir leider mit einer solchen Vereinbarung den Popo abwischen. Wenn ihr euch hinsichtlich einer Umgangsvereinbarung nicht einig werdet (egal ob schriftlich oder mündlich), bleibt euch tatsächlich erstmal nur der Weg zum Jugendamt (du kannst auch sofort zu Gericht, aber das Jugendamt wird ohnehin involviert).
Insofern keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann (die allerdings auch nicht rechtlich bindend ist! Manche Klienten gehen aus einem Gespräch in dem Wissen, die soeben getroffenen Vereinbarungen nie einzuhalten!), muss auch hier das Gericht klären!

Ich wünsche dir sehr viel Erfolg beim Ex-Back. Ich verstehe nicht, wie ihr das alles hinbekommt, tatsächlich so wahnsinnig cool zu bleiben. Eigentlich kann ich schon fast nur hoffen, dass mein Ex sich nicht mehr meldet - ich würde es sowieso versieben :blush: Wobei Dank dieses Forums doch ein minimaler Funke Hoffnung bestünde, das gebacken zu bekommen!
 

Legato

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Kurzer Einwurf - Steuerklasse 2 hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

So oder so ... ihr habt gemeinsames Sorgerecht.

Die Steuerklasse 2 ist als Unterstützung für Alleinerziehende gedacht und macht sich positiv beim Gehalt bemerkbar - das ist ganz weit weg vom Dingen, die mit dem sorgerecht zu tun haben.

Ja das hat sie falsch verstanden....ansonsten macht so eine Elternvereinbarung aus meiner Sicht schon Sinn, auch wenn sie anfechtbar ist.
Ich muß ja zustimmen dass sie in die 2 geht.
Und nebenbei möchte ich natürlich auch dass zwischen uns Klarheit herrscht, wer das Kind wann bei sich hat und wie wir das Finanzielle regeln. Da steht nichts drin das zu ihrem Nachteil wäre. Erst wenn das geklärt ist und sie ausgezogen ist, kann ich tatsächlich eine richtige KS betreiben.

Alles was da drin steht, haben wir im Vorfeld bereits mündlich besprochen und sind uns einig.

Was ihr im Vorfeld sicher nicht klar war, ist die Tatsache, dass der Kontakt zu mir stärker eingeschränkt sein dürfte als von ihr gedacht.
 
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Legato

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Heute wurde ich geradezu bombardiert mit Whatsapp-Nachrichten...ob das nun gut oder schlecht ist weiß ich nicht:

Ich bereue nicht viel aber ich bereue ,dass wir geheiratet haben....

Keine Ahnung wie sie das meint....

So, bin damit einverstanden (Eltervereinbarung) aber ich werde es nicht unterschreiben...Habe schon genug unterschrieben, was ich leider bereue... Ich werde es einhalten... Leider ist darin nicht enthalten, zwecks Urlaub aber da kommen wir nicht drum rum, des Öfteren doch noch miteinander zu reden...Sorry...Mit dem Elterngespräch finde ich auch völlig bekloppt weil wenn was Wichtiges ist, muss man es gleich klären und nicht Monate lang warten, erst Recht nicht wenn es um die Gesundheit geht, es sei denn, es ist Dir gleichgültig...Mir nicht weil ich die Mutter bin, deshalb möchte ich umgehend informiert werden, wenn ihr etwas zugestoßen ist. Danke

Ich bemühe mich auch, Dich nicht mehr zu belästigen...Es ist jetzt der Anfang, ist doch klar dass da viele offene Fragen im Raum stehen aber es lässt nach...


Ich habe jetzt nur die relevanten Nachrichten aufgeführt...
Auf jeden Fall hat sie die Botschaft verstanden, dass ich kein Interesse daran habe in ihrer Friendzone zu landen.

Ich habe bisher nicht darauf reagiert...
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Zwischenfrage: du wolltest Elterngespräche festhalten? :::
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Sorry...Mit dem Elterngespräch finde ich auch völlig bekloppt weil wenn was Wichtiges ist, muss man es gleich klären und nicht Monate lang warten, erst Recht nicht wenn es um die Gesundheit geht, es sei denn, es ist Dir gleichgültig...Mir nicht weil ich die Mutter bin, deshalb möchte ich umgehend informiert werden, wenn ihr etwas zugestoßen ist. Danke
Ich hätte ähnlich reagiert - warum möchtest du so etwas festhalten?

Ich hab dem Vater meiner Kinder immer informiert und auch andersrum, wenn was schönes, besonderes, trauriges passiert, die Kinder krank waren etc.
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Nein in der Vereinbarung steht dass wir uns alle zwei Monate zu einem Elterngespräch treffen...da steht nichts von festhalten oder protokollieren.
Ehrlich - das hätte ich auch nie unterzeichnet. Siehe oben. Ich finde die Idee allein schon irgendwie merkwürdig ... sorry ..
 

Legato

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So war das ja auch nicht gemeint...ich würde ihr natürlich sofort Bescheid geben, wenn es unserer Tochter gesundheitlich oder in anderer Hinsicht schlecht geht.

Ich kann den Text hier auch gerne reinstellen...das ist von ihr nur falsch interpretiert und liest sich ganz anders.

Entscheidungsfindung und Vollmachten In allen Fragen des Betreuungsalltags darf jeder Elternteil allein entscheiden. Wir bevollmächtigen uns dementsprechend gegenseitig, Name Tochter in solchen Angelegenheiten allein vertreten zu können. Zukünftig entstehende Fragen von erheblicher Bedeutung (z.B. Wahl der Schule, medizinische Eingriffe etc.) werden wir gemeinsam klären und vereinbaren daher ein Elterngespräch alle zwei Monate, beginnend mit dem ersten Sonntag im Februar.

Das ist die Textpassage...finde da jetzt nichts Verwerfliches dran?
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Bei so einem Elterngespräch geht es eher um den Austausch, ob die Situation für alle Beteiligten noch passt, oder Veränderungen vorgenommen werden müssen.
So etwas ergibt sich und ist auch nicht planbar ... aber stell den Text gerne mal rein. Vielleicht fassen wir frazen ihn auch anders auf, als du ihn gemeint hast.:smile:
 
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HäppyCät

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Hallöchen!

Ich hab deine Geschichte bislang still verfolgt.

Als ich das mit den Elterngesprächen gesehen hab, dachte ich, ich muss mal meine Erfahrung zu dem Thema dazugeben.

Weißt du, mein Ex wollte auch, dass ich so etwas unterschreibe. Da ist mir auch ehrlich gesagt sofort die Hutschnur gerissen.

Für ihn wäre das damals einfach nur ein Grund gewesen, mich regelmäßig wiedersehen und Kontakt zu mir pflegen zu dürfen. Ich hatte mit ihm Schluss gemacht und er hatte sehr damit zu kämpfen.

Ich möchte dir jetzt natürlich nicht unterstellen, dass du das aus dem selben Grund machst, aber dadurch, dass sie schreibt, dass sie sich auch bemüht, dass sie dich nicht mehr belästigt, könnte sie evtl. das gleiche fühlen, wie ich damals.

Wenn das so wäre, also sie das so versteht, und du jetzt auf diese Gespräche bestehst, würdest du sie in diesem Moment ein Stück von dir wegtreiben.

Kompliziert. Aber versteht jemand was ich meine? :::
 
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Legato

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Hallo HäppyCät in meinem Fall ist es genau andersrum...in der Elternvereinbarung ist die Übergabe des Kindes so geregelt, dass es eben nicht zu ständigen Treffen zwischen uns kommt.

Hier die Textpassage aus der dies hervorgeht:

Der Wechsel des Kindes vom Vater zur Mutter findet jeweils am Freitag statt, wobei derjenige Elternteil, bei dem das Kind in der nächsten Woche wohnt, das Kind von der Schule bzw. vom Hort abholt. In den Fällen, in denen die Schule und der Hort geschlossen sind, holt der jeweils berechtigte Elternteil das Kind am Freitag um 17.00 Uhr von der Wohnung des anderen Elternteils ab.
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Wenn das so wäre, also sie das so versteht, und du jetzt auf diese Gespräche bestehst, würdest du sie in diesem Moment ein Stück von dir wegtreiben.

Kompliziert. Aber versteht jemand was ich meine? :::
Ich verstehe dich. Zudem hat sie ein schlechtes Gewissen, keiner gibt ohne Trauer die Kernfamilie auf, aber das schlechte Gewissen und das gepaart das die Trennung harmonisch ablaufen soll, hat momentan wenig mit Gefühlen zu tun. Wenn noch welche da sind, dann gehen diese mit dem Druck, der durch solche "Verträge" kommt, ganz weg. :|
 

Legato

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Ich verstehe dich. Zudem hat sie ein schlechtes Gewissen, keiner gibt ohne Trauer die Kernfamilie auf, aber das schlechte Gewissen und das gepaart das die Trennung harmonisch ablaufen soll, hat momentan wenig mit Gefühlen zu tun. Wenn noch welche da sind, dann gehen diese mit dem Druck, der durch solche "Verträge" kommt, ganz weg. :|

Es handelt sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Vertrag...das Kind ist ja keine Sache die man mal eben vertraglich regelt.
Wie gesagt steht in der Vereinbarung nichts was gegen Recht und Sitte verstößt.
 
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Mod Clara

Gelöschter User
Der Wechsel des Kindes vom Vater zur Mutter findet jeweils am Freitag statt, wobei derjenige Elternteil, bei dem das Kind in der nächsten Woche wohnt, das Kind von der Schule bzw. vom Hort abholt. In den Fällen, in denen die Schule und der Hort geschlossen sind, holt der jeweils berechtigte Elternteil das Kind am Freitag um 17.00 Uhr von der Wohnung des anderen Elternteils ab
Legato - Kinder sind doch keine Handelware, auch wenn ich Vereinbarungen grundsätzlich gut finde - ich hätte meinen Ex Mann das Ding um die Ohren gehauen.

Zudem kommt es auch immer anders. Kind krank, Mutter oder Vater krank. Kind möchte lieber zu Oma oder mit xy spielen.

Seit ihr so zerstritten auf der Elternebene, dass ihr das schriftlich festhalten müsst?

Warum möchtest du es überhaupt schriftlich machen? Ihr Macht demonstrieren, vertraust du ihr nicht etc etc?
 
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HäppyCät

Gelöschter User
Lieber Legato,

das meinte ich gar nicht. Ich meinte eigentlich nur das mit den monatlichen Gesprächen.

Dass ihr euch bei der Übergabe jetzt erstmal nicht treffen wollt, finde ich gut. Zumindest bis sich alle diese Gefühle auf beiden Seiten mal beruhigt haben.

Später kann man sowas ja ggf. anpassen. :smile:

Unsere Trennung zb war extrem schwierig. Mit Stalking, Kontaktverboten, vielen Anwaltsbesuchen. Mein Ex kam, wie gesagt, gar nicht klar. :cry

Heute, nach vielen Jahren, können wir jedoch gut miteinander umgehen. Und unser Kind freut sich natürlich auch, wenn es uns beide mal zusammen sieht.
 
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