F
Finn
Gelöschter User
Ne ich glaube nicht das wir da aneinander vorbeireden
Es gibt 3 sachen bei euch zu klären.
1. Wie läuft das mit dem Haus ab?
Deine ex willigt ein, eine Abmachung zu unterschreiben, dass sie auf besitzansprüche verzichtet im Fälle einer Scheidung, so oder so ähnlich wird das Fomuliert sein.
2. Kindsunterhalt, Sonderkosten,Verdienstausgleich bei einer Gewinnzugemeinschaft durch Ehegattenunterhalt.
Hier habt ihr eine Vereinbarung, wo du kinds Unterhalt zahlst und sonder Kosten NACH Absprache, bzw. Hilfe bei Engpässen seitens deiner Ex ausgleichst.
Auch das ist noch ok, da deine Ex ihren eigenen Unterhalt bestreiten will.
Nun zum 3. Und darum geht es Mir.
Du siehst, dass es ien reines Rumgeiere ist, bei eurer Aufteilung der Kindsbetreuung wann wer die Kleine übernimmt.
Ihr Beruf, kollidiert mit deiner Freizeit, also müsst ihr ein Flexibles Wechselmodell, wo die kleine überwiegend bei ihr ist, konstruieren.
Sie ist abhängig von solchen Absprachen wie gestern und da wird es auf kurz oder Lang immer wieder zu Reibereien kommen, weil sie, durch diese Flexibilität, es erst ermöglicht bekommt, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.
Jetzt ist es aber so, dir kann es "egal" sein, wie und wann sie arbeitet, denn wenn du nicht kannst, oder willst und da steht nur der Punkt "ausgewogene Betreuung im Vordergrund, hat sie das so hinzunehmen.
Um solch ein Hin und Her zu umgehen, führt man in der Regel Feste Besuchszeiten ein.
Z. B jedes 2 Wochenende oder jede 2 Wochenende und 1 Tag unter der Woche.
Das wäre die Gesündeste Variante auf langer Sicht wo Ausnahmen ok sind, aber nicht die Regel bestimmen.
Und jetzt Kolodieren aber Punkt 2 und 3 miteinander.
Deine ex ist auf die Flexibilität angewiesen um Punkt 2, ihren Unterhalt selbst zu Finanzieren, zu erfüllen.
Lässt du dir also im Vorfeld Punkt 1 und 2, rechtlich, von ihr unterzeichnen und kommst mit Punkt 3 erst danach, wird es unweigerlich, zu Problemen Kommen.
Denn auf das einzige, auf das du wirklich ein Anrecht hast, ist Punkt 3 und Punkt 1 und 2 sind nur der "Good Will" deiner Ex.
Um hier also Krieg zu vermeiden, solltest du alle 3 Punkte ansprechen, oder dich damit abfinden, dass du mindestens auf ein Punkt verzichten musst, außer du hast für dich beschlossen, das du weiterhin dieses Wechselmodell, das ihr habt, weiter führst.
Es gibt 3 sachen bei euch zu klären.
1. Wie läuft das mit dem Haus ab?
Deine ex willigt ein, eine Abmachung zu unterschreiben, dass sie auf besitzansprüche verzichtet im Fälle einer Scheidung, so oder so ähnlich wird das Fomuliert sein.
2. Kindsunterhalt, Sonderkosten,Verdienstausgleich bei einer Gewinnzugemeinschaft durch Ehegattenunterhalt.
Hier habt ihr eine Vereinbarung, wo du kinds Unterhalt zahlst und sonder Kosten NACH Absprache, bzw. Hilfe bei Engpässen seitens deiner Ex ausgleichst.
Auch das ist noch ok, da deine Ex ihren eigenen Unterhalt bestreiten will.
Nun zum 3. Und darum geht es Mir.
Du siehst, dass es ien reines Rumgeiere ist, bei eurer Aufteilung der Kindsbetreuung wann wer die Kleine übernimmt.
Ihr Beruf, kollidiert mit deiner Freizeit, also müsst ihr ein Flexibles Wechselmodell, wo die kleine überwiegend bei ihr ist, konstruieren.
Sie ist abhängig von solchen Absprachen wie gestern und da wird es auf kurz oder Lang immer wieder zu Reibereien kommen, weil sie, durch diese Flexibilität, es erst ermöglicht bekommt, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.
Jetzt ist es aber so, dir kann es "egal" sein, wie und wann sie arbeitet, denn wenn du nicht kannst, oder willst und da steht nur der Punkt "ausgewogene Betreuung im Vordergrund, hat sie das so hinzunehmen.
Um solch ein Hin und Her zu umgehen, führt man in der Regel Feste Besuchszeiten ein.
Z. B jedes 2 Wochenende oder jede 2 Wochenende und 1 Tag unter der Woche.
Das wäre die Gesündeste Variante auf langer Sicht wo Ausnahmen ok sind, aber nicht die Regel bestimmen.
Und jetzt Kolodieren aber Punkt 2 und 3 miteinander.
Deine ex ist auf die Flexibilität angewiesen um Punkt 2, ihren Unterhalt selbst zu Finanzieren, zu erfüllen.
Lässt du dir also im Vorfeld Punkt 1 und 2, rechtlich, von ihr unterzeichnen und kommst mit Punkt 3 erst danach, wird es unweigerlich, zu Problemen Kommen.
Denn auf das einzige, auf das du wirklich ein Anrecht hast, ist Punkt 3 und Punkt 1 und 2 sind nur der "Good Will" deiner Ex.
Um hier also Krieg zu vermeiden, solltest du alle 3 Punkte ansprechen, oder dich damit abfinden, dass du mindestens auf ein Punkt verzichten musst, außer du hast für dich beschlossen, das du weiterhin dieses Wechselmodell, das ihr habt, weiter führst.
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