So heute kommt Schwung in die Sache Psychotherapie. An alle Leser die auch partout keinen Therapieplatz finden:
Alle Anrufe bei Psychotherapeuten mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, mit der voraussichtlichen Wartezeit auf einen Platz. Ab ungefähr 5 Versuchen - bei mir waren es 9 - mit dem Protokoll zur Krankenkasse gehen und eine Kostenübernahme für einen nicht kassenärztlich zugelassenen Therapeuten beantragen.
Die Kassenärtzliche Vereinigung vermittelt über das Patiententelefon auf alle Fälle zumindest mal einen Ersttermin, der auch nötig ist wegen der Bescheinigung, auf der eine Diagnose und die Behandlungsempfehlung und Dringlichkeit drauf steht. Die sollte dann auch schon vorliegen und dem Antrag beigegeben werden.
Theoretisch könnte man mit der auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung auch Auskunft bekommen, wo es freie Therapieplätze gibt. In der Praxis... viel Erfolg
. Vermittelt wird da nichts mehr.
Zur Bearbeitung des Antrags hat die gesetzliche Krankenkasse 3 Wochen Zeit. Involviert sie den MDK hat sie fünf Wochen Zeit. Schafft sie es in dem Zeitraum nicht den Antrag zu bescheiden, muss sie SCHRIFTLICH einen triftigen Grund RECHTZEITIG mitteilen. Macht sie das nicht, gilt der Antrag als genehmigt nach § 13 SGB V Abs. 3a.
st die Frist verstrichen, kann man auf die Niederlassung gehen und den durch Fristverletzung positiven Bescheid in Papierform verlangen. Da wird sich vermutlich wie bei mir keiner zuständig fühlen und sie fangen ihre Spielchen an und werden dich weiter versuchen hinzuhalten. Z. B. fehlen da angeblich noch irgendwelche Unterlagen. Nicht davon beeindrucken lassen und immer weiter auf § 13 SGB V Abs. 3a pochen, dass der Drops längst gelutscht ist und es nichts mehr zu entscheiden gibt, sondern nur noch
schriftlich zu bescheiden.
Ist der Sachbearbeiter nicht zuständig den Filialleiter verlangen. Ist der Filialleiter nicht zuständig eine schriftliche Beschwerde beim Geschäftsführer der Krankenkasse einreichen. Reagiert dieser nicht, oder möchte man den Prozess beschleunigen, wendet euch an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung vom Gesundheitsministerium auf Bundesebene und meldet die Kasse. Diese sammeln aber nur Beschwerden und treten mit der Kasse eventuell in Kontakt wenn mehrere Fälle vorliegen.
Zuständig für die Untätigkeit an sich ist dann je nach Kasse eine andere Behörde. Entweder das Bundesverwaltungsministerium, oder auch die Gesundheitministerien, oder Sozialministerien auf Landesebene. Dort anrufen, abklären ob man die richtige Stelle gefunden hat und dort die Unterlagen zum Fall hinsenden. Diese wenden sich direkt an die Kasse und fragen an, warum diese nicht tätig wird.
Zudem könnt ihr auch bei der unabhängigen Patientenberatung Deutschland anrufen und euch dort Rat holen. das ist mit Vorsicht zu genießen, da diese finanziell von den Krankenkassen abhängig ist. Aber in meinem Fall hat man mir Recht gegeben was den § 13 SGB V Abs. 3a betrifft und mir empfohlen eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu beantragen.
Achja... sollte ein Bescheid der Krankenkasse negativ ausfallen, darauf achten, ob dort auch eine Widerspruchsfrist genannt ist. Normalerweise beträgt diese vier Wochen, oder eine Monat. Ist dies nicht der Fall, ist der Bescheid verwaltungstechnisch mangelhaft und die Frist verlängert sich auf meines Wissens fünf Jahre (müsst ihr selbst nochmal ggf. überprüfen wie die Fristen sind). Wird ein Widerspruch abgelehnt, muss man binnen einer Frist - meines Wissens einen Monat Klage beim Sozialgericht einreichen. Bleibt hier nur zu sagen: Wenn die die Frist mit den 3-5 Wochen nicht eingehalten haben, dann können sie gar nichts mehr negativ bescheiden. Das wäre nicht rechtens.
Deshalb kann man eigentlich ein Nichteinhalten der Frist einem negativen Bescheid vorziehen. Weil die Bearbeitung eines Widerspruchs kann schon mal drei Monate dauern. Dauert es länger bleibt einem ja immer noch die Untätigkeitsklage.
Um was gehts hier nochmal? Achja um Patienten die psychisch am Ende sind und nicht mehr kämpfen können.